Claus Michael BRICHAC
  Achstrasse 14/9
  A-6844 Altach
  Tel.: +43 (0)676 / 63 87 299
  mail to: info[at]celinas-schaetze.at
  das Unternehmen: http://cmb.celinas-schaetze.eu
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Bankverbindung:
  Raiffeisenlandesbank Bregenz
 BLZ:   37000
 Kto.-Nr.:   57.36.111
 BIC:   RVVGAT2B
 IBAN:   AT863700000005736111


Fachgruppe: Werbung und Marktkommunikation
Berufsgruppe: Ankündigungsunternehmen
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Vorarlberg
Rechtsform: Einzelunternehmen
Gewerberegister-Nr.: 80413861
Steuernummer: 042/2885
Sitz in: A-6844 Altach
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Feldkirch





Allgemeines:

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Bei Bannerschaltung im Top einer Kategorie bitten wir Sie um kurze Kontaktaufnahme, um abzuklären ob dieser Platz noch frei ist. Im Anschluss benötigen wir einen Banner mit den Massen 728x90 Pixel und ebenfalls ein Angebot nach Ihren Vorstellungen, sowie die Dauer der Schaltung (im Bedarfsfall)(Der Anzeigentext kann entfallen).

Bei Werbeeinschaltungen auf cmb.celinas-schaetze.eu bzw. im Ticker der gleichen Seite wie auch auf kw.celinas-schaetze.eu überlasse ich Ihnen den Preisvorschlag und die grösse des Banners bzw. Anzeigetextes.


Hierzu gelten folgende AGB:

1. Allgemeines
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bilden einen integrierenden Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und dem Ankündigungsunternehmem Claus Brichac getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Auftragsbestätigung
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich.
Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Haftung und Folgeschäden
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Werbeschaltung. Ersatzansprüche und allfällige Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer von jeder Haftung. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Werbebannern. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

4. Betriebsdauer
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen in Betrieb stehen, und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

5. Umsetzen von Werbebannern
Es ist dem Auftragnehmer gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen die Standorte der Werbebanner jederzeit zu verändern, das heißt, auch die Werbebanner umzusetzen.

6. Ersatzbanner
Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Werbebanner sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Werbebanner verursachter unvollkommener Werbeschaltung trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

7. Laufzeit und Schaltungsdauer
Eine Gewährleistung für die Durchführung der Schaltung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Auftrag wird innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Zahlungseingabng und Lieferung der zu schaltenden Werbebanner ausgeführt. Die Bannereinblendung wird auf die lt. schriftlichem Auftrag vereinbarte Zeit erfolgen. Die Schaltung der Werbebanner erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. durch von ihm Beauftragten.

8. Behördliche Vorschriften
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbebanner trägt allein der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrags Form und Inhalt des Banners dem Auftragnehmer unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften etc. verstoßen.

9. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

10. Weitergabe von Werbeflächen
Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

11. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

12. Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht dem Auftragnehmer das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Werbebanner zu entfernen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen.

13. Ausgeschlossene Websides
Chat, Seiten mit sexuellen oder pornographischen Inhalten; Gewaltdarstellungen jedlicher Art bei Mensch und Tier, Wiederbetätigung; derber Sprachgebrauch; Glücksspiele; positive Darstellung von Tabakwaren, Alkohol, Drogen und Waffen;

14. Vergebührung des Vertrages
Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz des Auftragnehmers.



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Altach, im Jänner 2008

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